Verwaltungs­recht

Die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern und Unternehmen einerseits und Staat andererseits regelt das Verwaltungsrecht.

Da dieses Rechtsgebiet die unterschiedlichsten Lebensbereiche umfasst und daher sehr umfangreich ist, erfordert unsere hochspezialisierte Anwaltstätigkeit eine fachliche Eingrenzung.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Wirtschaftsverwaltungsrecht, hier insbesondere im:

  • Gewerberecht (Gewerbeordnung, GewO)
  • Gaststättenrecht (Gaststättengesetz, GastG)
  • Handwerksrecht (Handwerksordnung, HandwO)
  • Transportrecht (Güterkraftverkehrsgesetz, GüKG, Personenbeförderungsgesetz, PBerfG)

Überdies beraten und vertreten wir im Verwaltungsrecht Ihre Interessen im:

  • Schulrecht, Hochschulrecht, Prüfungsrecht
  • Beamtenrecht, Dienstrecht

Wir setzen Ihre Rechte durch bei:

  • Verwaltungsakt, Ablehnungsbescheid, Bewilligungsbescheid
  • Verwaltungsverfahren, Anhörung
  • Widerspruchsverfahren
  • Verhandlungen mit Behörden
  • Klageverfahren vor Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht
  • Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes, einstweiliger Anordnung
  • Verfassungsbeschwerde
  • Rechtsverordnung
  • Satzung

Ihr Ansprech­partner

ist Rechtsanwalt Olaf Möhring, Fachanwalt für Verwaltungsrecht.