Im Gewerberecht geht es für Sie als Unternehmer oft um Sein oder Nichtsein, d.h. um Erteilung oder Entziehung einer Konzession, Erlaubnis bzw. Genehmigung oder um die Untersagung Ihres bereits ausgeübten Gewerbes z.B. wegen Unzuverlässigkeit. Maßgeblich ist vor allem die Gewerbeordnung (GewO).
Besonders im Gewerberecht empfiehlt sich, den Anwalt möglichst frühzeitig einzuschalten, da dann erfahrungsgemäß die Rechtsposition des Gewerbetreibenden am ehesten verbessert werden kann
Wir beraten und vertreten Gewerbetreibende aus zahlreichen Branchen insbesondere bei:
- Gewerbeanzeige
- Gewerbeuntersagung
- Erteilung und Entziehung einer Betreiberkonzession bzw. Betriebserlaubnis (z.B. für Krankenanstalt, Altenheim, Tanzveranstaltung, Spielhalle, Automatenaufstellung, Pfandhaus, Bewachungsunternehmen, Versteigerung, Auktionshaus, Makler, Anlageberater, Bauträger, Versicherungsvermittler, Apotheke)
- Wiedergestattungsantrag (nach Gewerbeuntersagung)
- Reisegewerbekarte
- Marktzulassung für Schausteller (zu Kirmes, Volksfest, Jahrmarkt)
- Öffentliche Bestellung von Sachverständigen
- Überwachungsbedürftiges Gewerbe
- Auflagen von Gewerbeamt, Ordnungsamt
- Gewerbliche Niederlassung
- Stellvertreter im Gewerbebetrieb
- Eintragung und Löschung im Gewerberegister, Gewerbezentralregister
- Gewerbliches Umweltrecht (Immissionsschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Altlasten)
- Gewerbliches Baurecht (Baugenehmigung, Schallschutz, Feuerschutz, Landesbauordnung, BauO, Versammlungsstättenverordnung, VStättVO, in NRW: Sonderbauverordnung, SonderbauVO)
- Subventionsrecht, Beihilferecht
- Arbeitsschutz, Gerätesicherheit